Mess- und Kontrollwesen: Sicherheit an erster Stelle

Alle Elektroinstallationen müssen periodisch geprüft werden. Zudem ist eine Installationsbewilligung erforderlich, wenn Elektroinstallationen erstellt oder verändert werden. Wir kontrollieren die Einhaltung dieser gesetzlichen Vorgaben.

Sicherheit an erster Stelle

Bei den Elektroinstallationen muss die Sicherheit an erster Stelle stehen. Nach den gesetzlichen Auflagen stellen wir sicher, dass die vorgeschriebenen periodischen Installationskontrollen durchgeführt werden und die Sicherheitsnachweise fristgerecht vorliegen.

Diese hoheitlichen Kontrollaufgaben erbringen wir in folgenden Gemeinden:

  • Lenzburg
  • Staufen
  • Dürrenäsch

Installationsanzeige

Wenn Elektroinstallationen neu erstellt oder verändert werden, ist eine Installationsbewilligung erforderlich. Dazu muss uns Ihr Elektroinstallateur vor Beginn der Arbeiten eine Installationsanzeige einreichen und die vorgesehenen Arbeiten anmelden. 

Diese Pflicht gilt in folgenden Fällen:

  • Neubauten
  • Umbauten oder Sanierungen
  • Wechsel der Hauptverteilung
  • Arbeiten an Messapparaten und Steuerapparaten (Montage und Demontage)
  • Leistungserhöhung > 3.7 kVA
  • Für alle Arbeiten, bei denen ein technisches Anschlussgesuch notwendig ist

Technisches Anschlussgesuch

Bei folgenden Anlagen ist zusätzlich zur Installationsanzeige ein technisches Anschlussgesuch vorgeschrieben:

  • Aufzug
  • Wärmepumpe
  • Ladestation für Elektroauto
  • Photovoltaikanlage
  • Batteriespeicher

Ihr Kontakt

Daniel Krummenacher

Daniel Krummenacher

Teamleiter Mess- und Kontrollwesen

Martin Mäder

Martin Mäder

Elektro-Sicherheitsberater, Mess- und Kontrollwesen

Downloads